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   OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - I-2 U 58/11   

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OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - I-2 U 58/11 (https://dejure.org/2013,17869)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.2013 - I-2 U 58/11 (https://dejure.org/2013,17869)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - I-2 U 58/11 (https://dejure.org/2013,17869)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Einrichtung zum positionsdefinierten Aufspannen eines Werkstücks im Arbeitsbereich einer Bearbeitungsmaschine bei fehlendem Gebrauchmachen von der im Klagepatent unter Schutz gestellten technischen ...

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Positionsdefiniertes Aufspannen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 139 Abs. 1
    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Einrichtung zum positionsdefinierten Aufspannen eines Werkstücks im Arbeitsbereich einer Bearbeitungsmaschine, weil die angegriffenen Vorrichtungen von der im Klagepatent unter Schutz gestellten technischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 12500
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 58/11
    Ungeachtet dessen legt sich der Anspruch 1 nämlich auf einen "Stufenabsatz" fest, was wegen des Vorrangs des Patentanspruchs für die Bestimmung des Schutzbereichs (vgl. dazu BGH GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; GRUR 2004, 1023, 1024 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung) auch den Ausschlag geben muss.

    Diese in ihrem Sinngehalt eindeutige Vorgabe darf durch den Inhalt der zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehenden Beschreibung weder beschränkt noch erweitert werden (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2011, 701, 703 - Okklusionsvorrichtung; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Auflage, Rdnr. 7 ff.; Haedicke/Timmann, Handbuch des Patentrechts, § 6, Rdnr. 101; Mes, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 3. Auflage, § 14 PatG, Rdnr. 21).

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 58/11
    Ungeachtet dessen legt sich der Anspruch 1 nämlich auf einen "Stufenabsatz" fest, was wegen des Vorrangs des Patentanspruchs für die Bestimmung des Schutzbereichs (vgl. dazu BGH GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; GRUR 2004, 1023, 1024 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung) auch den Ausschlag geben muss.

    Diese in ihrem Sinngehalt eindeutige Vorgabe darf durch den Inhalt der zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehenden Beschreibung weder beschränkt noch erweitert werden (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2011, 701, 703 - Okklusionsvorrichtung; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Auflage, Rdnr. 7 ff.; Haedicke/Timmann, Handbuch des Patentrechts, § 6, Rdnr. 101; Mes, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 3. Auflage, § 14 PatG, Rdnr. 21).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 58/11
    Diese in ihrem Sinngehalt eindeutige Vorgabe darf durch den Inhalt der zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehenden Beschreibung weder beschränkt noch erweitert werden (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2011, 701, 703 - Okklusionsvorrichtung; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Auflage, Rdnr. 7 ff.; Haedicke/Timmann, Handbuch des Patentrechts, § 6, Rdnr. 101; Mes, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 3. Auflage, § 14 PatG, Rdnr. 21).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 58/11
    Ungeachtet dessen legt sich der Anspruch 1 nämlich auf einen "Stufenabsatz" fest, was wegen des Vorrangs des Patentanspruchs für die Bestimmung des Schutzbereichs (vgl. dazu BGH GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; GRUR 2004, 1023, 1024 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung) auch den Ausschlag geben muss.
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 58/11
    Auch wenn die Vorlageanordnung keinen vollen Beweis einer Patentverletzung erfordert, setzt sie aber voraus, dass sich aus dem Vortrag des Klägers zumindest ein über die Schwelle des ersten Anscheins einer Verletzung hinausreichender Sachverhalt ergibt und diejenige Wahrscheinlichkeit für eine Rechtsverletzung begründet, wie sie im Rahmen des § 809 BGB erforderlich ist (BGH GRUR 2006, 962 - Restschadstoffentfernung; Kühnen, a.a.O., Rn. 426).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2014 - 15 U 29/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents betreffend ein Arbeitswerkzeug

    Denn die gebotene funktionale Betrachtung darf bei räumlich-körperlich definierten Merkmalen nicht zu dem Ergebnis führen, dass ihr Inhalt auf die technische Funktion reduziert und das Merkmal in einem Sinne interpretiert wird, der mit der räumlich-körperlichen Ausgestaltung nicht mehr in Übereinstimmung steht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2013 - 2 U 58/11; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rn. 34; Meier-Beck, GRUR 2003, 905).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 73/09

    Bus- und Bahn-Chipkarte

    Unabhängig hiervon wird der vorerwähnte Grundsatz durch den Vorrang des Patentanspruchs eingegrenzt (BGH, GRUR 2011, 701, 703 - Okklusionsvorrichtung; vgl. zum Vorrang des Patentanspruchs auch Senat, Urteil vom 21.02.2013 - I-2 U 58/11).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 2/14

    Interfaceschaltung

    Bei räumlich-körperlichen Vorgaben darf die an sich gebotene funktionale Betrachtung aber nicht dazu führen, dass ihr Inhalt auf die bloße Funktion reduziert und das Merkmal in einem Sinne interpretiert wird, der mit der räumlich-körperlichen Ausgestaltung, wie sie dem Merkmal eigen ist, nicht mehr in Übereinstimmung steht, da ansonsten die Grenze zur äquivalenten (also gleichwirkenden) Benutzung überschritten und dem Anspruchsgegner der (im vorliegenden Rechtsstreit auch ausdrücklich von der Beklagten geltend gemachte) potenzielle sog. Formstein-Einwand entzogen würde (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2013, Az. I-2 U 58/11; vgl. Meier-Beck, GRUR 2003, 905, 907).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2015 - 15 U 109/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Mikrometer

    Zwar darf bei räumlich-körperlichen Merkmalen die an sich gebotene funktionale Betrachtung nicht dazu führen, dass ihr Inhalt auf die bloße Funktion reduziert und das Merkmal in einem Sinne interpretiert wird, der mit der räumlich-körperlichen Ausgestaltung, wie sie dem Merkmal eigen ist, nicht mehr in Übereinstimmung steht, da ansonsten die Grenze zur äquivalenten (also gleichwirkenden) Benutzung überschritten und dem Anspruchsgegner der potenzielle sog. Formstein-Einwand entzogen würde (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2013, Az. I-2 U 58/11; vgl. Meier-Beck, GRUR 2003, 905, 907).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2014 - 15 U 16/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Stimmventil mit Filter

    Im Ergebnis stellt eine in ihrem Sinngehalt unter Berücksichtigung der Patentansprüche und der Beschreibung eindeutige Vorgabe eine Grenze der funktionsorientierten Auslegung dar (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 12500; BGH, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallszeitmessgerät).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2014 - 15 U 15/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Stimmventil mit Filter

    Im Ergebnis stellt eine in ihrem Sinngehalt unter Berücksichtigung der Patentansprüche und der Beschreibung eindeutige Vorgabe eine Grenze der funktionsorientierten Auslegung dar (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 12500; BGH, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallszeitmessgerät).
  • LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4c O 43/14

    Reinigungsverfahren eines Tintenstrahldruckers

    Die gebotene funktionale Betrachtung darf bei räumlich-körperlich definierten Merkmalen jedoch nicht dazu führen, dass ihr Inhalt auf die bloße Funktion reduziert und das Merkmal in einem Sinne interpretiert wird, der mit der räumlich-körperlichen Ausgestaltung, wie sie dem Merkmal zu eigen ist, nicht mehr in Übereinstimmung steht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Februar 2013 - I-2 U 58/11).
  • LG Düsseldorf, 16.06.2015 - 4c O 62/14

    Lampenverpackung

    Bei einem solch räumlich-körperlich definierten Merkmal darf die gebotene funktionale Betrachtung nicht dazu führen, dass ihr Inhalt auf die bloße Funktion reduziert und das Merkmal in einem Sinne interpretiert wird, der mit der räumlich-körperlichen Ausgestaltung, wie sie dem Merkmal zu eigen ist, nicht mehr in Übereinstimmung steht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Februar 2013 - I-2 U 58/11), mag es auch vorliegend aus technischer Sicht ohne größere Bedeutung sein, ob ein Hebel im hier dargelegten Sinne oder ein anders gestaltetes Druckelement die Aufgabe erfüllt, kurzzeitig auf den Druckschalter der Taschenlampe einzuwirken, ohne dass dieser dabei vollständig einrastet.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2015 - 2 U 43/10

    Schraubenköpfe

    Um die Abgrenzung zur äquivalenten Patentbenutzung nicht zu verwischen, ist vielmehr anerkannt, dass der Anspruchswortlaut unter funktionalen Gesichtspunkten nicht beliebig ausgedehnt werden darf und dass es insbesondere nicht angeht, räumlich-körperlich klar definierte Begriffe, die auch nach dem Sprachgebrauch des Patents einen fest umrissenen Inhalt haben, über ihren vorgegebenen Bedeutungsgehalt hinaus zu interpretieren (Senat, Urteil vom 21.02.2013 - I-2 U 58/11).
  • LG Düsseldorf, 18.01.2018 - 4c O 17/17

    Fahrzeugluftreifen

    Denn die gebotene funktionale Betrachtung darf bei räumlich-körperlich definierten Merkmalen nicht zu dem Ergebnis führen, dass ihr Inhalt auf die technische Funktion reduziert und das Merkmal in einem Sinn interpretiert wird, der mit der räumlich-körperlichen Ausgestaltung nicht mehr übereinstimmt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2013 - I-2 U 58/11, OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2014 - I-15 U 29/14 - V-Form).
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